Sondelfragen

Liebe Sondelfreunde,

aufgrund der Ferienzeit häufen sich jetzt bei uns die Posteingänge in beträchtlicher Zahl. Leider können wir zur Zeit nicht alle eure Anfragen so ausführlich beantworten, wie wir das sonst für euch immer tun. Vor diesem Hintergrund stellen wir euch nachfolgende Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen jetzt auch „Online“ zur Verfügung.

Hier eine Auswahl der häufigsten Fragen:

„Ich mache Urlaub in Deutschland bzw. nicht in meinem Bundesland, in dem ich lebe. Ich würde gerne mit meiner Metallsonde suchen gehen. Brauche ich vorab eine (Lizenz) Genehmigung?“

Generell braucht man in Deutschland keine Lizenz- oder Suchgenehmigung oder Nachforschungsgenehmigung (NFG) von den Landesämtern für Denkmalpflege. Für die Suche mit einem Metalldetektor nach Nicht-Boden- oder Kulturdenkmälern bedarf es keiner Genehmigung.

Lediglich in Schleswig-Holstein braucht man immer eine Genehmigung für den Einsatz eines Metalldetektors – wenn man es genau nimmt sogar auch dann, „wenn man nur eine Stromleitung in einem Zimmer suchen möchte“. Sollte man also trotzdem Urlaub in S-H machen wollen, kann man aber recht unkompliziert eine Suchgenehmigung für Badestrände beantragen. Kontakt über: detektor.betreuung@alsh.landsh.de

 

„Wenn ich eine Genehmigung zum Sondengehen benötige, wie und wo bekomme eine solche?“

Jedes Bundesland hat sein eigenes Denkmalschutzgesetz – die verschiedenen Ausführungen findet man alle im Internet.
Schaut unter dem jeweiligen Paragraphen für „Nachforschungen“ nach, wer für die sog. Nachforschungsgenehmigungen zuständig sind. Dies sind fast immer die zuständigen Landesämter für Denkmalpflege; es kann hierbei aber auch Abweichungen geben. Danach schreibt ihr einen Antrag – postalisch oder per Email.

Nachfolgend ein Beispiel für einen Antrag, wie man ihn in Hessen stellt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Nachforschungsgenehmigung (NFG) gem. §22 HDSchG für das Jahr 2019. Hilfsweise bitte ich um die Übersendung eines Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

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